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Eberhard Bank

D - 55758 Niederwörresbach
Kirschbachstraße 23
Germany

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telefax: (++49) 06785 - 1426

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Internet: www.eberhard-bank.de

 

Haftungshinweis:

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ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

1. Allgemeine Bestimmungen
Bestellungen nehmen wir gerne entgegen und führen sie ausschliesslich zu nachstehenden Bedingungen aus. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich ausdrücklich bestätigt haben.

2. Angebot und Annahme
a. Unsere Angebote erfolgen grundsätzlich freibleibend.
b. Die Annahme einer Bestellung durch uns bedarf der Schriftform oder einer vergleichbaren Dokumentation der Annahmeerklärung ( z.B. elektronischer Datenaustausch ), soweit nicht bereits eine Vereinbarung geschlossen wurde.

3. Lieferfristen, Umfang der Lieferung
a. Schriftlich bestätigte Lieferfristen sind verbindlich. Bei höherer Gewalt, Betriebs- und Transportstörungen, Verzögerungen durch unsere Zulieferer sowie ähnliche nicht von uns verschuldeten oder zu vertretenden Lieferhindernissen werden die vereinbarten Lieferfristen angemessen verlängert. Im Falle einer Verlängerung um mehr als 4 Wochen sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.
b. Im Verzugsfalle wird der Schadensersatzanspruch des Käufers für jede vollendete Woche des Verzugs auf 0,5% bis maximal 5% des Wertes der nicht gelieferten Ware begrenzt. Eine etwaige weitergehende Haftung nach Ziff. 8 bleibt unberührt.
c. Teillieferungen sind nur dann unzulässig, wenn berechtigtes Interesse des Käufers entgegenstehen.

4. Preise, Zahlungsbedingungen
a. Unsere Preise verstehen sich an Gösenroth, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versand und Verpackungskosten werde extra berechnet.
b. Unsere Rechnungen sind fällig gemäss gesonderter Vereinbarung. Bei Zahlungen nach Fälligkeit sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Basissatz zu berechnen. Skonto gemäss gesonderte Vereinbarungen, Ein Skontoabzug ist nicht zulässig, wenn im Zeitpunkt der Zahlung ein fälliger Saldo aus anderen Lieferungen besteht.
c. Zahlungen werden jeweils auf die älteste Schuld angerechnet.
d. Wechsel werden von uns nur bei besonderer Vereinbarung entgegengenommen. Wechsel und Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber an, die Gutschrift erfolgt unter Vorbehalt und unter Abzug der Einzugs- und Diskontspesen.
e. Unsere Mitarbeiter und Vertreter sind nur bei Vorlage einer entsprechenden Inkassovollmacht zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt.
f. Forderungen werden vorzeitig sofort fällig, wenn der Käufer mit anderen Zahlungsverpflichtungen in Verzug kommt oder wenn sonstige vom Käufer verschuldete Umstände eingetreten, die unsere Forderungen als gefährdet erscheinen lassen.
g. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers, soweit es nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruht, sowie die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen sind ausgeschlossen.

5. Versand
a. Wir Liefern nur bei Zahlung per Nachnahme oder Überweisung vorab. Der Versand einschliesslich etwaiger Rücksendungen erfolgt auf Gefahr des Käufers.
b. Expresssendungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers vorgenommen. Die Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers.

6. Eigentumsvorbehalt
a. Die Gegenstände unserer Lieferungen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche unser Eigentum ( Vorbehaltsware ). Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 v.H. übersteigen, werden wir auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
b. Während des Bestens des Eigentumsvorbehalts ist der Käufer eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und unter der Bedingung gestattet, dass der Käufer (= Wierverkäufer ) von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst dann übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
c. Veräusert der Käufer Vorbehaltsware weiter, so tritt er uns bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten - einschliesslich etwaiger Saldoforderungen - sicherheitshalber ab, ohne es später besonderer Erklärungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen veräussert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt uns der Käufer mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil der Gesamtpreisvorderung ab, der dem von uns in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht. Der Käufer ist auf unser Verlangen verpflichtet uns die Geltendmachung unserer Rechte gegen seinen Kunden erforderlichen Unterlagen oder Informationen auszuhändigen bzw. zu erteilen.
d. Bis auf Widerruf ist der Käufer zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräuserung berechtigt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes sind wir berechtigt, die Einziehungsbefugnis zu widerrufen, die Sicherungsabtretung offen zu legen und die abgetretenen Forderungen zu verwerten.
e. Bei Pfändung, Beschlagnahmen oder sonstiger Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen und die erforderlichen Schriftstücke abschriftlich zu übergeben.
f. Bei schuldhaften Verstoss des Käufers gegen wesentliche Vertragspflichten sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt, der Käufer zu deren Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung der Eigentumsvorbehaltsrechte durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt. Wir sind nach vorheriger Androhung berechtigt, die zurückgenommene Vorbehaltsware zu verwerten und uns aus dem Erlös unter Anrechnung auf die offenen Forderungen zu befriedigen.

7. Gewährleistung
Beruht ein aufgetretener Mangel auf unsachgemässer Behandlung, Reparaturversuchen, Beschädigungen oder sonstigen Veränderungen der Ware durch den Kunden selbst oder Dritter, bestehen keine Gewährleistungsverpflichtungen. Bei eventuellen Garantieansprüchen haften wir nur für die von uns geleistete Arbeit. Auf jeden Fall gehen Montagekosten und Folgeschäden nicht zu unseren Lasten.

8. Haftung
Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus positiven Forderungsverletzungen, aus Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. dies gilt nicht, soweit wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder nach Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird. Der Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden.

9. Datenverarbeitung
Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob dieser vom Käufer selbst oder Dritten stammen, für eigene Zwecke Nach Massgabe des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Schadensersatzansprüche aufgrund des Umgangs mit solchen Daten - mit Ausnahme der Haftung nach Ziff 8 - sind ausgeschlossen.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
a. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist in jedem Fall Idar - Oberstein
b. Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten ist Idar - Oberstein
c. Für die Vertragsbeziehung gilt deutsches Recht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über internationale Warenkaufverträge ( CISG ) vom 1.1.1991 wird ausdrücklich ausgeschlossen.

11. Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nichtig oder unwirksam sein sollte, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Nichtige oder unwirksame Bestimmungen werden - soweit rechtlich möglich - durch solche Regelungen ersetzt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.